• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Aufgaben & Verfahren

Suchfunktion

Aufgaben und Verfahren

Was macht eigentlich ein Amtsgericht?

Wir wollen auf diesen Seiten unsere Arbeit vorstellen, Ihnen erklären, welche Aufgaben ein Amtsgericht im Bereich der Rechtsprechung hat und für welche sonstigen Gerichtsverfahren wir zuständig sind. Sie erfahren auch, welche Rolle der Bürger in einem Prozess als Partei, als Angeklagter, als Zeuge oder als ehrenamtlicher Richter hat, was ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger macht.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen damit nur einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeit bieten können. Wir können und dürfen Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, das Sie beschäftigt, und Ihnen auch keine Empfehlung für das Gerichtsverfahren geben, an dem Sie möglicherweise beteiligt sind. Die Rechtsberatung ist vor allem Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Informationen dazu halten wir unter dem Stichwort "Verfahrenshilfen" für Sie bereit.

Wichtige Information zum Vereinsregister

Ab dem 08. Juni 2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Rottweil zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Information für die Vorstände der Vereine

Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Stuttgart  und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab dem 8.Juni 2015.

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart , neben den Amtsgerichten  Ulm sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Rottweil zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt.

Zum 08.06.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Rottweil zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart  für die Führung des Vereinsregisters zuständig.

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart  gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199596

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Rottweiler Vereinsregisters am 08.06.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Stuttgart  muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Rottweil erhält die Kennziffer 47.

Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Rottweil

Die Registernummern lauten bisher:   

VR 1

VR 12

VR 123

VR 1234

Amtsgerichtsbezirk Rottweil erhält die Kennziffer 47

Die Registernummern lauten künftig:  

VR 470001

VR 470012

VR 470123

VR 471234

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

 

Ströhle

Rechtspfleger

 

 

Fußleiste